Holz und genormte Holzwerkstoffe mit einer Rohdichte über 400 kg/ m³ und einer Dicke über 2 mm oder mit einer Rohdichte über 230 kg/ m³ und einer Dicke über 5 mm gehören ohne besonderen Nachweis in die Baustoffklasse B 2 (s. DlN 4102 Teil 4).
Mit Hilfe intumeszens bildender Brandschutzbeschichtungen z.B. FLORlMP H kommt Holz ab 12 mm Dicke bei Aufbringung von 0,45 kg/ m2 automatisch in die Baustoffklasse B 1. lntumeszierende Brandschutzbeschichtungen, vor allem die transparenten Massen, haben aber deutliche
Nachteile:
- Sind teuer
- Sind sichtbar durch den Glanz
- Neigen zum Kleben bei hoher Luftfeuchtigkeit
- Ohne Schutzlack nicht abrieb- und wasserfest
- Dürfen laut Prüfzeugnis nicht betreten werden
- Sind für jeglichen mechanischen Abrieb ebenfalls ungeeignet
- Man kann nicht künstlerisch gestalten
Vielfach wird aber die kostspielige, zeitaufwendige und glänzende Brandschutzbeschichtung gar nicht benötigt, wenn nämlich gut saugfähige Hölzer vorliegen. Bringt man Flammschutzmittel wässriger Art z.B. BlORETARD oder FLORlMP K VERDE in das Holz ein, hat man die Flammschutzsalze im Holz.
Gleiches machen auch die Hersteller von schwerentflammbar geprüften Hölzern, hier in einem Spezialverfahren (Kesseldruckimprägnierung). Holz, das mit BIORETARD imprägniert wurde, hat noch einen weiteren Vorteil: Man kann es im Außenbereich einsetzen und braucht nicht nach jeder Feuchtigkeitseinwirkung wieder zu imprägnieren.
Durch den hohen Ligningehalt des Holzes liegen vor allem die Stickstoff- und Phosphorderivate von Flammschutzmitteln wie BIORETARD weitestgehend chelatisiert vor (komplex gebunden), und ein Herauswaschen ist nur während extremer Regengüsse und dann auch nur sukzessive zu erwarten.
Eine flammhemmende Beschichtung von Holz mit dem nach DIN 4102 B 1 für Zellulosefasergewebe geprüften Bioretard wäre somit auch für den Außenbereich für kurzfristige Objekte eine Alternative.
Bei längeren Events könnte man sich ferner überlegen, die Oberfläche noch mit einem wasserfesten schwerentflammbaren Lack zu schützen. Hierbei muss auch der Lack schwerentflammbar sein, der zusätzlich auf die mit Bioretard behandelte Fläche aufgebracht wird. Ein brennbarer, normaler Lack darf nicht verwendet werden. Darauf ist unbedingt zu achten.
Nicht umsonst erlauben Messen wie z.B. die Düsseldorfer, Frankfurter, Kölner, Münchner Messe und viele Theater das Einbringen von BlORETARD oder FLORlMP K VERDE in Holz. Was könnten sonst Messebauer und Theater alles nicht machen oder gemacht haben, wenn sie nicht mit BlORETARD oder FLORlMP K VERDE hätten arbeiten dürfen.
Bitte sprechen Sie mit dem zuständigen Aufsichtsamt ob die oben genannte Brandschutzimprägnierung genehmigt wird. Es sind unbedingt Brennproben erforderlich um zu prüfen ob genug Flammschutzmittel vom Holz aufgenommen wurde.